Einreise
Hier finden Sie alle Informationen, wdie Sie bei der Einreise in Australien beachten müssen und welche Papiere Sie benötigen.
Filter
Reisepass
Deutsche Staatsbürger benötigen für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten einen Reisepass, der für die gesamte Aufenthaltsdauer in Australien gültig sein muss, sowie ein Visum. Bei einem Zwischenaufenthalt in einem arabischen oder asiatischen Land muss der Reisepass gegebenenfalls bis zu 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig sein.
Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Australien ein Visum bzw. eine ETA. Die Beantragung muss vor Reiseantritt und kann nicht erst bei Einreise erfolgen.
Electronic Travel Authority ETA (elektronische Reisegenehmigung)
Das vor Einführung des eVisitor Visum bestehende Electronic Travel Authority ETA (Subclass 601) kann weiterhin beantragt werden, die Einreiseberechtigungen entsprechen denen des eVisitor Visums. Das ETA kann über Ihren Best of Travel Partner beantragt werden.
eVisitor
Für Geschäftsreisende und Touristen aus Deutschland wird das eVisitor Visum (Subclass 651) angeboten. Das Visum ist 12 Monate gültig und berechtigt innerhalb dieses einen Jahres zu beliebig vielen Aufenthalten in Australien von jeweils maximal drei Monaten. Es kann kostenlos online beantragt werden. Antragsteller werden über die erfolgreiche Ausstellung des eVisitor Visums per E-Mail benachrichtigt. Das eVisitor Visum wird bei den Grenzübergängen und anderen Stellen elektronisch gespeichert.
Transit
Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Transitvisum für einen Transitaufenthalt am Flughafen, wenn dieser 8 Stunden übersteigt, auch wenn sie den Transitbereich nicht verlassen. Bei bis zu 8 Stunden Aufenthalt im Transitbereich und gebuchtem Weiterflug ist kein Visum nötig, siehe Travellers eligible to transit without visa.
Working Holiday-Visum
Gut 25.000 junge Menschen aus Deutschland reisen jährlich mit einem “Working Holiday-Visum„ nach Australien, um Urlaub zu machen, Land und Menschen kennen zu lernen und nebenher etwas Geld zu verdienen. Ihnen stehen dieselben Rechte zu wie anderen Arbeitnehmern in Australien. Beispielsweise gilt für alle Branchen und Berufe ein Mindestlohn. Einen guten Überblick zu den Arbeitnehmerrechten bietet der Fair-Work-Ombudsman.
Der Ombudsmann steht auch ausländischen Jobbern mit Working-Holiday-Visum für Informationen und bei Bedarf auch Beschwerdeverfahren zur Durchsetzung ihrer Rechte als Arbeitnehmer zur Verfügung.
Das Working Holiday Visa ist eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung für maximal 12 Monate und kann zweimal im Leben von kinderlosen, ledigen Personen im Alter von 18 bis 30 online beantragt werden; zum Beispiel über die Australische Botschaft.
Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument und ein eigenes Visum.
Das elektronische Touristenvisum erlaubt während eines Jahres unbegrenzte Aufenthalte von bis zu drei Monaten Dauer. Die Best of Travel Group Partner stellen das Touristenvisum zusammen mit der Reisebuchung für Sie aus.
Informieren Sie sich zu den Visakategorien und zum ETA bei der Australischen Botschaft in Berlin.
Einreisestempel im Reisepass
(Australische) Reisepässe werden nicht mehr generell gestempelt. Sollten Sie jedoch Nachweise für die Reise benötigen, können Sie einen unserer Offiziere bitten, den Reisepass zu stempeln.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Die Grenze überschreiten – crossing the border
Wenn Sie in Australien ankommen, müssen Sie Ihren gültigen Reisepass vorzeigen. Ihr Visum wird elektronisch an den Reisepass angehängt, den Sie in Ihrem Visumantrag verwendet haben. Wenn Sie das Visum mit einem jetzt ungültigen Reisepass beantragt haben, stellen Sie sicher, dass Sie den jetzt gültigen Reisepass und den ungültigen Reisepass mitbringen, an den das Visum verknüpft ist.
SmartGates verarbeitet Sie automatisch durch die Passkontrolle an der Grenze. Sie verwenden die Gesichtserkennungstechnologie und Ihren ePass, um Ihre Identität zu überprüfen.
Alternativ gibt es Passkontrollen, in denen Beamte sitzen.
Sie müssen bei Ankunft in Australien Ihre Einreisekarte (Incoming Passenger Card) ausfüllen und vorzeigen. Diese bekommen Sie oft bereits im Flugzeug ausgehändigt. Wenn nicht, liegen diese in der Ankunftshalle für Sie bereit.
Sie können eine unbegrenzte Menge an Bargeld nach Australien mitnehmen, aber wenn Sie AUD 10.000 oder mehr bei sich haben, müssen Sie dieses dem Zoll melden.
Ihr Gepäck wird auf verbotene oder eingeschränkte Gegenstände überprüft.
Wenn Sie nicht als Fluggast nach Australien einreisen, können Sie sich umfassend hier auf englischer Sprache informieren, wie die Einreise erfolgt.
SmartGate
An folgenden internationalen Flughäfen in Australien gibt es sogenannte SmartGates bei der Ankunft an der Paßkontrolle: Adelaide, Brisbane, Cairns, Canberra, Darwin, Gold Coast, Melbourne, Perth und Sydney.
Am Flughafen erinnert das installierte SmartGate-System an eine simple Schleuse. Zur Personenidentifizierung wird eine Gesichtserkennungstechnologie verwendet. Eine digitale Kamera nimmt das Gesicht der Person auf und vergleicht das Bild mit jenem, das auf dem Pass abgespeichert ist. Stimmt das Foto überein, so ist das Gate freigegeben und der Einreisende darf passieren. Wird bei dem Abgleich keine Übereinstimmung gefunden, so muss ein Beamter den Pass kontrollieren.
Berechtigte Passagiere für das SmartGate
Sie können SmartGates verwenden, wenn Sie einen ePass aus einem berechtigten Land besitzen und entweder:
- Staatsbürger oder Nichtstaatsbürger ab 16 Jahren sind oder
- ein australischer Staatsbürger im Alter von 10 bis 15 Jahren, der mit mindestens 2 Erwachsenen reist
Berechtigte Crewmitglieder der Fluglinien können die SmartGates anstelle der Crew "Spur" nutzen.
Passagiere mit doppelter Staatsbürgerschaft sollten denselben Reisepaß verwenden, der für den Check-In für den Flug nach Australien verwendet wurde. Alle australischen Staatsbürger sollten ihren australischen ePaß benutzen.
Wenn Sie auf militärischen Befehlen reisen, sind Sie nicht SmartGate berechtigt und müssen sich an den Schalter mit der manuellen Paßkontrolle anstellen.
Wenn Sie auf einer Inlandsstrecke eines internationalen Fluges reisen und Ihr Ticket einen orangefarbenen D-Aufkleber hat, müssen Sie die manuelle Bearbeitung verwenden.
Berechtigte Länder:
Alle australischen Reisepässe sind eReisepässe. Ihr Reisepaß ist ein eReisepass, wenn ein kleines Kamerazeichen auf dem Frontcover ist.
Andere berechtigte Länder sind: Argentinien, Österreich, Canada, China, Dänemark, Frankreich, Finnland, Hong Kong, Irland, Italien, Japan, Korea, Luxemburg. Macau, Malaysia, Neuseeland, Qatar, San Marino, Singapore, Schweiz, Schweden, Thailand, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich, Amerika
Wie funktioniert das SmartGate:
Bei der Ankunft müssen 2 Schritte am SmartGate ausgeführt werden.
Schritt 1: Präsentieren am Automat
- Sie müssen zum Automaten gehen und den Reisepass eingeben
- beantworten Sie die Fragen mithilfe des Touchdisplays
- wenn Sie berechtigt sind, erhalten Sie ein Ticket. Sie nehmen dann das Ticket und Ihren Reisepaß und gehen zum Gate (Schritt 2)
Wenn Sie nicht berechtigt sind, werden Sie zur manuellen Bearbeitung durch einen Mitarbeiter an die SmartGate-Helpdesk-Warteschlange weitergeleitet.
Schritt 2: am Terminal vorstellen
- gehen Sie zu einem freien Terminal
- geben Sie das Ticket in das Terminal, richten Sie Ihr Gesicht auf die Kamera
Das Terminal führt dann einen biometrischen Abgleich mit den Informationen auf Ihrem ePassport-Chip und Ihnen vor der Kamera durch. Entfernen Sie Brillen, Kopfhörer und andere sperrige Gegenstände um den Hals, um die Gate-Verarbeitung zu verbessern.
Wenn Sie erfolgreich abgeglichen sind, werden Sie auf dem Bildschirm aufgefordert, Ihr Ticket zu nehmen. Nachdem Sie Ihr Ticket genommen haben, öffnet sich das Tor und Sie können passieren.
Wenn Sie nicht erfolgreich abgeglichen werden, werden Sie über die visuelle Anzeige aufgefordert, sich an den Helpdesk zu wenden. Das Ticket bleibt erhalten und das Tor bleibt geschlossen. Sie sollten den Wegweisern folgen, um in die Warteschlange des Kundendienstes zu gelangen, in der Sie ein Mitarbeiter manuell bearbeitet.
Nach dem Smart Gate:
Begeben Sie sich zur Gepäckausgabe und nehmen Sie Ihr Gepäck vom Band. Geben Sie dann Ihre Einreisekarte und das SmartGate Ticket an den australischen Grenzbeamten.
Mehrsprachigkeit
Die Informationen auf dem SmartGate Bildschirm sind in den folgenden 21 Sprachen verfügbar. Sie können die bevorzugte Sprache wählen: arabisch, chinesisch, dänisch, niederländisch, französisch, deutsch, griechisch, hindi, indonesisch, italienisch, japanisch, koreanisch, malayisch, spanisch, schwedisch, tamil, thai, vietnamesisch, tagalog
Einreisekarte – Incoming Passenger Card (IPC)
Passagiere, die in Australien ankommen, müssen sich nach australischem Recht ausweisen und bestimmte Informationen durch Ausfüllen einer Passagierkarte bereitstellen.
Das australische Gesetz über das Ausfüllen eines Passagierausweises ist im Migrationsgesetz von 1958 (Migrationsgesetz) und in den Migrationsbestimmungen von 1994 (Migrationsbestimmungen) festgesetzt.
Im Flugzeug erhalten Sie pro Person eine Passenger Incoming Card (Einreisekarte) zum Ausfüllen. Die Einreisekarte wird bei der Passkontrolle zusammen mit dem Reisepass vorgelegt.
Was ist die Passagierkarte?
Eine Passagierkarte ist ein Dokument, das den Passagierausweis und eine effektive Aufzeichnung der Einreise einer Person nach Australien enthält.
Passagiere, die nach Australien einreisen, müssen eine Einreisekarte (IPC) ausfüllen.
Passagierkarten dienen auch als:
eine Erklärung in Bezug auf die Gesundheits- und Charakteranforderungen für nicht australische Staatsbürger
ein Visumantragformular für Antragsteller mit Sonderkategorie und für Einwohner von Norfolk Island.
Wer muss eine Passagierkarte ausfüllen?
Die meisten Passagiere müssen bei Ankunft in Australien die Passagierkarte ausfüllen und vorzeigen. Bestimmte Personen sind jedoch vom Ausfüllen der Passagierkarte befreit (gemäß Vorschrift 3.06 und Anhang 9 der Migrationsbestimmungen).
Australische Staatsbürger, die sich weigern, eine Einreisekarte (IPC) auszufüllen, können bestraft werden. Nicht-australische Staatsbürger können bestraft und die Einreisebewilligung verweigert werden.
Passagierkarte auf Englisch ausfüllen
Eine Einreisekarte (IPC) muss in Englisch ausgefüllt werden. Passagiere, die Unterstützung beim Ausfüllen einer Passagierkarte benötigen, können druckbare Musterversionen der Einreisekarte (IPC) einschließlich Übersetzungen herunterladen.
Einreisekarte ausfüllen
Passagiere, die nach Australien einreisen, müssen auf beiden Seiten der Einreisekarte (IPC) die folgenden Informationen korrekt angeben:
Vorderseite:
- Familienname, Vorname und Passnummer
- Flugnummer oder Name des Schiffes, mit dem man ankommt
- Vorgesehene Adresse in Australien
- Haben Sie vor für die nächsten 12 Monate in Australien zu leben?
- Zoll- und Quarantäneanmeldungen
Rückseite:
- Land, in dem Sie den Flug oder das Schiff bestiegen haben
- Geburtsdatum und Beruf
- Staatsangehörigkeit gemäß Reisepass
- Kontaktdaten in Australien und Notfallkontaktdaten
Passagiere müssen die Einreisekarte (IPC) unterzeichnen und datieren sowie zusätzliche Fragen zu ihrem Migrationsstatus, ihrem Gesundheitszustand und etwaigen strafrechtlichen Verurteilungen korrekt beantworten. Für nicht australische Staatsbürger kann die Angabe falscher Informationen den Visastatus beeinträchtigen.
Ein Beispiel für eine englischsprachige Einreisekarte finden Sie hier.
Ein Beispiel für eine deutschsprachige Einreisekarte finden Sie hier.
Die Einreisekarte für einen anderen Reisedenden ausfüllen
Eine Einreisekarte (IPC) kann für einen anderen Reisenden ausgefüllt werden, für den eine Person verantwortlich ist. Dies schließt Eltern / Erziehungsberechtigte von Minderjährigen und Betreuer von Reisenden mit besonderen Bedürfnissen ein. Ein nicht australischer Staatsbürger hat eine Passagierkarte ausgefüllt, wenn die Karte in seinem Namen ausgefüllt wurde.
Weitere Informationen finden Sie auf der englischsprachigen Webseite der australischen Zollbehörde.
zollfrei – duty free
Persönliche Gegenstände mitbringen
Sie können die meisten persönlichen Dinge wie Kleidung, Schuhe und persönliche Hygiene zoll- und steuerfrei in Ihren Taschen nach Australien mitnehmen
Persönliche Gegenstände sind zoll - und steuerfrei, wenn sie
- sich 12 Monate oder länger in Ihrem Besitz befinden und von Ihnen im Ausland verwendet werden
- oder verübergehend importiert werden. Dieses wird auf der englischsprachigen Webseite des australischen Zolls näher beschrieben.
Persönliche Güter sind normalerweise auch zoll- oder steuerfrei, wenn sie in Übersee oder in einem Duty-Free-Shop bei Ankunft in Australien gekauft werden.
Persönliche Waren, die bei der Abreise aus Australien verzollt oder steuerfrei gekauft wurden, sind ausgeschlossen. Bei der Wiedereinreise nach Australien müssen Sie möglicherweise Zoll- oder Steuerabgaben entrichten.
zollfrei kaufen
zollfreie Grenzen für Personen die 18 Jahre oder älter sind:
- AUD 900 gesamt für Allgemeingüter
- 2,25 Liter Alkohol (inklusive Wein und Bier oder Spirituosen, unabhängig davon, wo sie erworben wurden)
- 25 Gramm Tabak (das entspricht ungefährt 25 Zigaretten) (Zigaretten, Zigarren oder Tabak, unabhängig davon, wo sie erworben wurden)
zollfreie Grenzen für Personen die unter 18 Jahre alt sind:
- AUD 450 gesamt für Allgemeingüter
- kein Alkohol
- kein Tabak
Stets aktuelle Informationen zu Freimengen bietet die Australian Border Force.
Besatzungsmitglieder informieren sich bitte im Internet auf der englischsprachigen Webseite des Zolls.
Familien, die im selben Flugzeug gemeinsam reisen und zusammen zum Zoll gehen, können Ihre Grenzen für zollfreie Waren kombinieren. Beispiel: eine Familie bestehend aus 2 Erwachsenen und 2 Kindern dürfen zollfrei Waren im Wert von AUD 2.700 (Allgemeingüter) einführen.
Allgemeingüter sind Geschenke, Souvenirs, Kameras, elektronische Geräte, Lederwaren, Parfumkonzentrate, Schmuck, Uhre, und Sportausrüstung.
Als Familie gilt eine Person und ihr Partner (einschließlich gleichgeschlechtlicher Paare) sowie eines ihrer Kinder unter 18 Jahren.
Für andere Waren gibt es Beschränkungen, wie viel Sie einführen dürfen. Möglicherweise müssen Sie auf Pelze und Parfums Zoll- und Steuergebühren zahlen. Zollfreie Zugeständnisse gelten nicht für Handelswaren.
Wenn Sie mit einem Schiff nach Australien reisen, entnehmen Sie die Bestimmungen für die zollfreien Waren bitte dieser englischsprachigen Webseite.
International unterwegs
Wenn Sie nach Australien zurückkehren, können Sie allgemeine Waren bis zu Ihren zollfreien Grenzen zollfrei kaufen.
- Deklarieren Sie, wenn Sie das Limit überschreiten
Wenn Sie die zollfreien Grenzen überschreiten, zahlen Sie Zoll und Steuer auf alle Artikel dieser Art, nicht nur auf den Betrag, den Sie überschritten haben.
Wenn Sie das Limit überschreiten, geben Sie die Wagen an und legen Sie uns einen Kaufnachweis vor, damit die zu entrichtenden Zölle und Steuern berechnet werden können.
Wenn Sie Ihre Waren und den Wert nicht deklarieren, können Sie mit einer Geldstrafe belegt und strafrechtlich verfolgt werden. Wenn Sie kein australischer Staatsbürger sind, kann Ihre Visaerlaubnis rückgängig gemacht werden.
Die Zahlung von Zollgebühren und/oder anderen Steuern kann bar in australischen Dollar, per Kreditkarte (MasterCard, Visa or American Express) am international Flughafen oder per elektronischem Geldtransfer (EFTPOS) von einem australischen Bankkonto erfolgen.
Wir geben Händlergebühren für Kreditkarten - und Debitkartenzahlungen weiter. Diese Gebühr unterliegt nicht der australischen Mehrwertsteuer und entspricht der Gebühr, die wir von unserem Bankier in Rechnung gestellt bekommen.
Sie können Einspruch gegen die Festsetzung der Steuer und der Steuerstrafe für Waren einlegen, die Sie nach Australien gebracht haben. Sie müssen Ihren Widerspruch innerhalb von vier Jahren nach der Einfuhr der Ware einlegen. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der englischsprachigen Seite des australischen Finanzamts.
Deklarieren Sie Mehrwertsteuer-Erstattungen
Wenn Sie mit Waren nach Australien zurückkehren, für die Sie bei der Abreise eine Mehrwertsteuer-Rückerstattung im Rahmen des Tourist Refund Scheme beantragt haben, geben Sie diese Waren bei Frage 3 auf der Einreisekarte (IPC) an, wenn ihr Wert die Passagierkonzession von AUD 900 überschreitet. Eventuell müssen Sie Mehrwertsteuer-Rückerstattungen für Waren, die Sie im Rahmen der Konzession erhalten haben, zurückzahlen, wenn Sie diese nach Australien zurückbringen.
Ausrüstung und Proben für die Arbeit mitbringen
Zu diesem Thema informieren Sie sich bitte auf der englischsprachigen Webseite der australischen Grenztruppe.
Computer für den persönlichen Gebrauch
Sie können Ihren Laptop und ähnliche elektronische Geräte für den persönlichen Gebrauch zollfrei mitbringen. Wir müssen uns vergewissern, dass Sie diese bei der Abreise mit nach Hause nehmen.
Persönliche Gegenstände ohne Begleitung mitbringen
Auch zu diesem Thema informieren Sie sich bitte auf der englischsprachigen Webseite der australischen Grenztruppe.
Der australische Zoll hat eine Übersicht in deutscher Sprache zusammengestellt. Klicken Sie hier, um zu dem Flyer zu gelangen.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Fremd- und Landeswährung ist unbegrenzt möglich, muss ab einem Wert von mehr als 10.000 AUD aber deklariert werden. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Strenge Einfuhrbestimmungen - Keine Lebensmittel einführen
Australien ist ein Inselkontinent, auf dem viele Krankheiten, Pflanzen und Insekten nicht existieren, weswegen die Quarantänevorschriften sehr strickt sind und bei Verstoß hohe Geldstrafen drohen. Es ist verboten u.a. Drogen, Waffen, bedrohte Tier - und Pflanzenarten, frische oder verpackte Lebensmittel sowie Tier - und Pflanzenprodukte einzuführen. Informieren Sie sich auf der englischsprachige Webseite oder fragen Sie im Zweifelsfall den Zoll bei der Einreise.
Es gibt sorgfältige Kontrollen bei der Einreise. Alle Nahrungsmittel, Pflanzen- und Tierprodukte müssen auf der Einreisekarte (IPC) angegeben werden. Diese werden dann von einem Quarantänebeamten am roten Abfertigungsschalter in der Flughalle untersucht und möglicherweise eingezogen. Werden Gegenstände, die den Quarantänebestimmungen unterliegen, nicht deklariert, können hohe Strafen verhängt werden. Die Ein- und Ausfuhr von vielen, insbesondere bedrohten Tier- und Pflanzenarten oder daraus angefertigten Gütern beziehungsweise Souvenirs ist streng reguliert. Illegale Ein- oder Ausfuhren ohne Genehmigung werden mit harten Strafen, zum Teil längeren Freiheitsstrafen, geahndet. Gleiches gilt zum Beispiel auch für historisch oder kulturell bedeutsame Bücher, Dokumente, Münzen und Aboriginal-Kunstgegenstände. Käufer sollten sich daher vor Erwerb und Ausfuhr entsprechend sorgfältig bei den zuständigen australischen beziehungsweise deutschen Zollbehörden informieren.
Eier- sowie Ei- und Milchprodukte, Obst, Gemüse, Kräuter, Samen, Nüsse, lebende Tiere, Pflanzenmaterial und nicht in Dosen verpackte Fleischprodukte dürfen nicht nach Australien eingeführt werden. Sollten Sie vom Flug noch einen Apfel oder anderes Obst oder nicht verpackte Lebensmittel bei sich führen, können Sie dieses im Quarantäntebehälter am Flughafen problemlos entsorgen.
Generell gilt: bei Unsicherheit draüber, ob etwas angegeben werden muß oder nicht, geben Sie es vorsichtshalber immer an.
Es erfolgt keine Strafe dafür, wenn etwas mitgebracht und deklariert wird. Schlimmstenfalls werden die Dinge beschlagnahmt. Eine Strafe erfolgt nur, wenn eine deklarierungspflichtige Ware nicht deklariert wird.
Nähere Informationen erteilt das Department of Agriculture (Merkblatt in deutscher Sprache) oder auf der ausführlichen englischen Seite.
Mitgebrachte Medikamente müssen bei Ankunft deklariert werden und eine Verschreibung vom Arzt in englischer Sprache muss vorliegen. Die Medikamente (max. Dreimonatsbedarf) gehören mit der Originalverpackung ins Handgepäck. Eine Liste mit genehmigungspflichtigen Medikamenten finden Sie hier.
Drucken Sie sich das Formular zur Medikamentenmitnahme aus und lassen Sie dieses vom Arzt ausfüllen und unterschreiben.
Was passiert mit deklarierten Waren?
Von Ihnen deklarierte Waren werden durch einen Sicherheitsbeamten inspiziert, der den auf die Waren zutreffenden Risikograd beurteilt. In den meisten Fällen weisen die Waren nur ein geringes Risiko auf und werden nach der Inspektion zurückgegeben. Wenn jedoch nach Auffassung des Sicherheitsbeamten die Waren mit einem gewissen Risiko behaftet sind, können Kosten für die Ausfuhr oder Entsorgung der Waren entstehen.
Lokale Steuern
Auf Waren und Dienstleistungen werden 10% Umsatzsteuer (GST=Goods and Service Tax) erhoben. Falls nicht anders erwähnt, ist diese GST in den ausgewiesenen Preisen bereits enthalten.
Das TRS (Tourist Refund Scheme) ist ein Verfahren zur Steuerrückerstattung für Touristen, was bei Ausreise ermöglicht, die GST auf bestimmte Waren zurückgezahlt zu bekommen.
Internationale Reisende (einschließlich Australier) haben möglicherweise Anspruch auf eine Erstattung der Mehrwertsteuer (GST) und/oder der WET (Wine Equalization Tax) für einige in Australien gekaufte Waren, die Sie mit dem Flugzeug oder Schiff befördern können.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
- seien Sie bereit, alle Ihre Waren als Handgepäck mitzunehmen, wenn Sie dazu aufgefordert werden
- geben Sie bei einem Lieferanten mit derselben australischen Geschäftsnummer (ABN) insgesamt mindestens 300 AUD (einschließlich Mehrwertsteuer) aus.
- Kauf der Ware darf bei Abreise aus Australien nicht älter als 60 Tage zurückliegen
- erhalten Sie eine gültige Papiersteuerrechnung in englischer Sprache
- mit ihrem Namen, wie er in ihrem Reisepass steht, wenn die Rechnung AUD 1.000 und mehr beträgt
- mit einer Beschreibung der Ware, die es uns ermöglicht, die Ware mit der Rechnung abzugleichen
- mit Name, Adresse und ABN (australische Geschäftsnummer) des Händlers (ACNs und ARNs werden nicht akzeptiert)
- mit der Höhe der gezahlten GST oder WET (oder des Gesamtpreises einschließlich GST)
- mit dem Kaufdatum - Übergroße und eingeschränkte Waren, die vom ABF-Kundendienst (Australian Border Force) gesichtet wurden, bevor Sie einchecken, und die mit einem Stempel versehenen Rechnungen am Abreisetag an die TRS-Einrichtung weiterleiten
- die GST-Erstattung muß persönlich angefordert werden, indem Sie am Abreisetag Ihren Reisepass, Ihre Bordkarte und die Original-Steuerrechnungen beim TRS vorlegen. Dieses muss mehr als 30 Minuten vor Ihrem planmäßigen Abflug am Flughafen erfolgen und 1-4 Stunden vor dem planmäßgen Auslaufen eines Schiffes, wenn Sie Australien mit dem Schiff verlassen.
- Sie müssen die Waren deklarieren, wenn Sie diese zurück nach Australien bringen und eine GST-Erstattung ehralten haben.
Die Beantragung erfolgt am internationalen Flughafen am TRS-Schalter bis max. 45 Minuten vor Abflug. Alkohol, Tabak und Gefahrengut sind davon ausgeschlossen. Eine genaue Beschreibung in englischer Sprache finden Sie hier.
Einreisekontrolle / Körperscanner
Auf vielen Flughäfen in Australien müssen Fluggäste mit dem Einsatz von Köperscannern rechnen. Eine Weigerung, sich der Überprüfung mittels Körperscanner zu unterziehen, führt zu einer Verzögerung bei der Sicherheitsüberprüfung und Zugang zum Transitbereich erst nach einer Frist von 24 Stunden. Weitere Informationen stehen auf der englischsprachigen Webseite des australischen Department of Home Affairs zur Verfügung.
Überprüfung der Fingerabdrücke
Als nicht australischer Staatsbürger müssen Sie möglicherweise Ihre Fingerabdrücke bei Ankunft oder Abreise überprüfen lassen. Die Überprüfung der Fingerabdrücke hilft Ihnen, Ihre Identität zu überprüfen und Probleme der Besorgnis zu lösen.
Es werden mindestens vier Fingerabdrücke gescannt. Die Kontrollen werden anhand der Einwanderungsdaten des Ministeriums durchgeführt und können auch anhand von Sicherheits- oder Strafverfolgungsunterlagen durchgeführt werden.
Biometrische Überprüfungen sollten nur einige Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehmen und auf die Scans dauern in der Regel nur einige Minuten.
Die Fingerabdruckscans werden nicht gespeichert. Die Scans werden gelöscht, sobald die Prüfung abgeschlossen ist.
Sie können dieses hier nochmal nachlesen.
Rauchen
In Australien herrscht Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, Transportmitteln, Einkaufszentren und Restaurants.
Auf der englischsprachigen Seite des australischen Gesundheitsamts finden Sie alle Informationen zum Thema Rauchen in Australien.
Minderjährige Alleinreisende
Alleinreisende Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren müssen bei der Fluggesellschaft als minderjährige Reisende (unaccompanied minor) angemeldet werden. Alleinreisende Kinder im Alter von zwölf bis fünfzehn Jahren können als minderjährige Reisende angemeldet werden, sollten jedoch immer als junge Reisende (young passenger) identifiziert sein. Weitere Informationen zu dem Thema stellen die einzelnen Fluggesellschaften zur Verfügung. Wir haben hier als Beispiel Qantas Airways genannt.
Heimtiere
Bei der Einfuhr von Heimtieren findet das australische Quarantäneregime Anwendung. Der Prozess der organisatorischen Vorbereitung ist sehr zeitaufwendig. Es ist mit Vorlaufzeiten von mindestens 6 Monaten zu rechnen. Vor der Ausreise sind mehrmalige Tierarztbesuche vorgeschrieben (Microchip, Tollwutimpfung, Zeckenbehandlung, Wurmkur, Bluttests). Weiterhin muss eine Einreisegenehmigung und ein Gesundheitszeugnis bei den australischen Behörden beantragt werden. Nach der Einreise in Australien wird das Heimtier bis zu 30 Tage in einer Quarantänestation untergebracht. Es gilt zu beachten, dass bestimmte Hunderassen nicht nach Australien eingeführt werden dürfen. Hunde aus Deutschland gehören zur Gruppe 3. Für die einzelnen Gruppen, gelten unterschiedliche Bedingungen zur Einfuhr. Umfassende Informationen finden Sie auf der englischsprachigen Webseite bietet des australischen Ministeriums für Landwirtschaft.
Verwenden von Kameras und Mobiltelefonen
Passagiere dürfen ihre Kameras oder Mobiltelefone benutzen, es sei denn:
Sie befinden sich in der Kontrolle eines Zollbeamten oder Sie werden von einem Grenzschutzbeamten gebeten, die Geräte nicht zu nutzen.
Beamte auf internationalen Flughäfen haben die Befugnis, eine Person in einem Zollkontrollbereich anzuweisen, keine Kameras, Tonaufzeichnungsgeräte oder Mobiltelefone gemäß dem Zollgesetz von 1901 zu verwenden. Sie können diese Befugnisse ausüben, wenn anzunehmen ist, dass die Verwendung der Kamera oder des Mobiltelefons die Beamten an der Ausübung ihrer Aufgaben hindert oder ein Risiko für die Grenze darstellt. Die unbefugte Verwendung von Kameras, Mobiltelefonen oder anderen elektronischen Geräten erfolgt, wenn eine Person angewiesen wurde, solche Geräte nicht zu verwenden, dies jedoch weiterhin tut.
Gepäckuntersuchung und Befragung
Grenzschutzbeamte sind gesetzlich befugt, Gepäckuntersuchungen durchzuführen und Reisende zu befragen, um Verstöße gegen bestimmte Zoll-, Quarantäne- und andere Commonwealth-Vorschriften, einschließlich der Ein- und Ausfuhr verbotener Waren, festzustellen. Wenn Sie Bedenken hinsichtlich der Befragung oder Prüfung haben, sollten Sie diese dem Beamten und dessen Vorgesetzten zum Zeitpunkt der Befragung sagen.
Passagierauswahl
Keine Prüfung oder Suche wird nach dem Zufallsprinzip durchgeführt. Risikobewertungstechniken werden eingesetzt, um zu identifizieren, welche Passagiere untersucht oder durchsucht werden. Alle Bewegungen über die Grenze werden mithilfe einer Reihe von Intelligenz-, Ziel- und Profilierungstechniken gescreent.
Einige Überprüfungen werden durchgeführt, bevor ein Flugzeug überhaupt nach Australien abfliegt. Die Fluggesellschaften teilen der entsprechenden Dienststelle im voraus Passagierdaten mit, die analysiert werden, um Risikofaktoren zu ermitteln. Das Ministerium greift auch auf Informationen in Flugreservierungssystemen zu und wertet sie aus, um Passagiere zu identifizieren, die ein Risiko für die australische Grenzsicherheit darstellen könnten. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der englischsprachigen Webseite der australischen Grenztruppe.
Befragung
Grenzbeamte üben Befragungsbefugnisse nach Section 195 des Customs Act 1901 und einer Reihe anderer Commonwealth-Gesetze aus. Die Beamten haben die Befugnis, Reisende zu befragen, ob sie (oder eine Begleitperson) zollpflichtige, verbrauchsteuerpflichtige oder verbotene Waren besitzen. Sie üben auch Befugnisse aus, um Reisende in Bezug auf andere Angelegenheiten zu befragen, wie z. B. ihre Einreiseerlaubnis, die Art oder Herkunft von Wildtier-Exemplaren und ob sie über Devisen oder auf Inhaber lautende handelbare Instrumente verfügen (z. B. Schecks oder Zahlungsanweisungen).
Die Fragen können
- Art und Inhalt des Gepäcks
- was befindet sich in den Taschen
- wer hat die Taschen gepackt
- wo haben Sie die Reise angetreten
- woher sind Sie gereist
- wo haben Sie die Waren, die in der Tasche sind, gekauft
- wie teuer sind die Waren, die in der Tasche sind
- die Art und Weise, wie die Waren beschafft wurden
umfassen (sind aber nicht darauf beschränkt).
Wenn Sie die Beantwortung der Fragen verweigern, kann es zu einer Durchsuchung der mitgeführten Wagen führen und die Zollabfertigung es Passagiers verzögern.
Gepäckuntersuchung
Grenzschutzbeamte haben auch die Befugnis, Waren zu untersuchen, die der Zollkontrolle gemäß Abschnitt 186 des Zollgesetzes von 1901 unterliegen. Dies kann Folgendes umfassen:
- Pakete öffnen
- die Ware mit einem Röntgen - oder Ionenscanner untersuchen
- die Ware testen und analysieren
- die Ware wiegen und zählen
- die Ware mithilfe eines Detektorhundes untersuchen
- wenn es sich bei der Ware um ein Dokument handelt, können Sie die Dokumente direkt oder mithilfe eines elektronischen Geräts lesen
Die Beamten können einen anderen Beamten oder eine andere Person mit einschlägiger Erfahrung zur Prüfung von Waren beauftragen, und die Waren eines Reisenden können zur Prüfung zurückbehalten werden.
Dokumente kopieren
Nach Prüfung eines Gegenstands können Grenzschutzbeamte ein Dokument kopieren, wenn sie sich davon überzeugt haben, dass das Dokument Informationen enthält, die für Folgendes relevant sind:
- verbotene Waren
- eine Straftat gegen das Zollgesetz oder ein vorgeschriebenes Gesetz
- bestimmte Sicherheitsfragen
Ein „Dokument“ enthält Informationen, die auf Mobiltelefonen, SIM-Karten, Laptops, persönlichen elektronischen Aufzeichnungsgeräten und Computern gespeichert sind. Es ist nicht erforderlich, dass der Reisende, der die Dokumente mit sich führt, beim Kopieren eines Dokuments anwesend ist.
elektronische Geräte
Elektronische Geräte, die gemäß Abschnitt 186 des Zollgesetzes für eine forensische Untersuchung aufbewahrt werden, werden nicht länger als 14 Tage aufbewahrt, vorausgesetzt, dass kein Inhalt auf einem Gerät aufbewahrt wird, durch den das Gerät zollrechtlich beschlagnahmt werden kann. Wenn ein Produkt beschlagnahmt werden muss, kann die Überprüfung der zugehörigen zurückbehaltenen Produkte länger als 14 Tage dauern.
Informationen über die genauen Reiserouten der Reisenden, die Auswirkungen auf den Lebensunterhalt oder die Notwendigkeit, Familienmitglieder zu kontaktieren, werden bei der Priorisierung der Prüfung berücksichtigt. Die Zusammenarbeit von Reisenden hinsichtlich des Zugangs zu Geräten wird die Prüfung beschleunigen. Ohne diese Zusammenarbeit kann die Prüfung jedoch länger als 14 Tage dauern.
Alle hier genannten Informationen können Sie auf der englischsprachigen Webseite des Australian Border Force (australische Grenztruppe) nachlesen.